Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieferungen und (Kundendienst)- Leistungen
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der AnaConDa GmbH liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der AnaConDa GmbH (im weiteren nur �ACD� genannt) erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von ACD bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch ACD. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der AnaConDa GmbH durch automatisierte Datenverarbeitung.
2. Preise und Zahlung
Die Preise sind Marktpreise entsprechend VO PR 30/53. Die Preise
verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei
Warenannahmestelle des Kunden. Hinzu kommt die gesetzliche
Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort nach Lieferung oder aber bei
Erwerb inklusive Komplettinstallation nach Erklärung der
Betriebsbereitschaft sofort netto ohne jeden Abzug fällig. Ausnahmen
hiervon sind nur vereinbart in gesondert zu treffenden Zahlungsplänen.
Diese bedingen der Schriftform. Vergütungen für (Kunden-)
Dienstleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt und Abnahme ohne Abzug
fällig. ACD ist berechtigt, ohne weiteren Nachweis im kaufmännischen
Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in
Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß BGB §288 zu
berechnen.
3. Termine und Fristen
Sämtliche Termine und Fristen für Lieferungen und
(Kundendienst-)Leistungen von ACD sind nur verbindlich, wenn sie vom
Kunden und von ACD schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf Gründe zurückzuführen, die ACD
nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Frist entsprechend. Etwaige
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder
Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche
auf 0,5 v.H., maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Im
übrigen gilt Ziffer 7. ACD ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in
dem Kunden zumutbaren Umfang berechtigt; die Zahlungsfristen in Ziffer 2
gelten entsprechend. Sofern der Kunde einen Lieferauftrag mit
Zustimmung von ACD storniert, kann ACD ohne weiteren Nachweis 15% des
sich aus der ACD-DM-Auftragssumme ergebenden Grundpreises für das
betreffende Produkt als Entschädigung vom Kunden verlangen. Der Kunde
wird ACD zu den vereinbarten Kundendienstterminen freien Zugang zu den
Geräten sowie ungehinderten Zugriff auf die zugehörigen Diagnose-,
Anwendungsprogramme, Dokumentationen, etc. gewähren. Verzögert sich die
Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der
Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die daraus ACD entstandenen
Kosten.
4. Eigentumsvorbehalt
ACD behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller,
auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor (Vorbehaltswaren). Jede Be- oder
Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für ACD. Bei Einbau in fremde
Waren durch den Kunden wird ACD Miteigentümer der neu entstandenen
Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den
mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten
ebenfalls als Vorbehaltswaren von ACD. Der Kunde ist, sofern er seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber ACD nachkommt, zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Andere
Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der
Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von ACD hinweisen und ACD
unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde tritt an ACD schon jetzt
sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung/Weitervermietung der
Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im
Zusammenhang mit der Weiterveräußerung,Weitervermietung der
Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware ab. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet,
die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in
Zahlungsver- zug, ist ACD jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung
zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen
sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung
der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.Der Kunde
ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderung notwendigen Angaben
ACD mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. In der
Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch ACD liegt kein
Rücktritt vom Vertrag. ACD wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden
insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr
als 20% übersteigt.
5. Lieferung und Leistung
Soweit vereinbart wurde, daß bestimmte Produkte beim Kunden
aufgestellt und in betriebsbereiten Zustand versetzt werden, gelten
diese als betriebsbereit, wenn im Rahmen einer Funktionsprüfung zu
diesem Zweck von ACD oder deren Lieferanten entwickelte Testprogramme
und -Verfahren keine Fehler feststellen und ACD dem Kunden die Betriebs-
bereitschaft mitteilt. Im übrigen führt ACD oder seine Lieferanten die
Funktionsprüfung im Rahmen der Endkontrolle im jeweiligem Herstellerwerk
durch. Im Rahmen von Kundendienstleistungen ist ACD beauftragt, alle
für das einwandfreie Funktionieren der Geräte bzw. deren Spezifikationen
notwendige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.
Funktionsverbesserungen an den Geräten dürfen jederzeit von ACD
durchgeführt werden; diese werden nur berechnet, wenn sie auf
ausdrücklichen Auftrag des Kunden durchgeführt werden. Einige Produkte
können ausgesuchte und sorgfältig überholte Teile enthalten, die in
ihrer Leistung neuen Teilen entsprechen. Die Auswahl der
Softwareprogramme und die Beratung hinsichtlich der vom Kunden
beabsichtigten Anwendungen sowie Einweisungen, Schulungen und sonstige
technische Unterstützung des Kunden sind nicht Gegenstand dieser
Vereinbarung. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein.
ACD versichert die Produkte auf eigene Kosten gegen etwaige
Transportschäden. Der Kunde ist berechtigt, ACD-Transportverpackungen an
jeder ACDGeschäftsstelle zurückzugeben. Das Verpackungsmaterial muß
sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen
Verpackungsmaterialien sortiert sein. Anderenfalls ist ACD berechtigt,
vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
6. Gewährleistung
ACD verpflichtet sich, Mängel von Leistungen zu beheben sowie
mangelhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen.
Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur
unerheblich beeinträchtigen, werden nachWahl von ACD je nach Bedeutung
des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten
Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen
der Auswirkungen des Fehlers berichtigt. Der Kunde hat das Recht, bei
Fehlschlagen der Mangelbehebung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten
oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung zu verlangen; im
übrigen gilt Ziffer 7. Der Kunde gewährt ACD die zur etwaigen
Mangelbehebung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und
Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist ACD von der Gewährleistung
befreit. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler
darauf beruht, daß der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von ACD
Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte
nicht den ACD- oder Lieferanten- Richtlinien gemäß installiert,
betrieben und gepflegt worden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt -
soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde - 12 Monate; für
Reparaturen, Reparaturaustauschgeräte und Ersatzteillieferungen sowie
für Kundendienstleistungen, die nach Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist erfolgen, 6 Monate. Aus Kulanzregelungen mit dem
Kunden sind keinerlei Gewährleistungen auf Lieferungen und Leistungen
für den Kunden ableitbar.
7. Abholung von Reparaturgegenständen
a.
Werden
Reparaturen nicht innerhalb von 21 Tagen nach Mitteilung über die
Fertigstellung abgeholt, werden Lagerkosten fällig. Spätestens ab diesem
Zeitpunkt erlischt die Haftung für Abhandenkommen sowie Beschädigung
des Reparaturgegenstandes. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert der
Geräte und Materialien abzüglich der entstandenen Reparaturkosten,
erlischt die Aufbewahrungspflicht.
b.
Werden
für zur Reparatur eingesendete Geräte, für welche kein Reparaturauftrag
seitens des Kunden nach Kostenvoranschlag erteilt wurde nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen abgeholt oder zurückgefordert, erlischt die Aufbewahrungspflicht. Diese Geräte werden zur
Vermeidung weiterer Lagerkosten verwertet oder verschrottet.
8. Schadenersatzansprüche
ACD haftet bei Beschädigung, Verlust oder
Gewährleistungsansprüchen, ausschließlich im Umfang des Wertes des
betroffenen Produktes. Bereits erbrachte Werte und Leistungen werden bei
einem berechtigtem Schadensersatzanspruch vom Anspruchswert in Abzug
gebracht.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
ACD wird den Kunden bei der Verletzung von deutschen gewerblichen
Schutzrechten oder Urheberrechten wegen des Gebrauchs eines
ACD-Produktes von (Schadensersatz-)Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers
freistellen. ACD wird dem Kunden darüber hinaus grundsätzlich das Recht
zum weiteren Gebrauch des Produktes verschaffen. Falls das zu
wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sein sollte, wird
ACD nach eigener Wahl das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen,
daß das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen
und den an ACD entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter des
Produktes berücksichtigenden Betrages erstatten. Die vorgenannten
Verpflichtungen von ACD bestehen nur, falls der Kunde ACD unverzüglich
über gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet, ACD alle
Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten
bleiben und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird,
daß ein ACD geliefertes Produkt geändert, in einer nicht in
ACD-Publikationen beschriebenen Weise verwendet oder mit nicht von ACD
gelieferten Produkten eingesetzt wird. Diese Regelung enthält,
vorbehältlich von Ziffer 7, sämtliche Verpflichtungen von ACD bei
Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen
Schutzrechten oder Urheberrechten.
10. Softwarenutzungsrechte
An ACD-Software, Fremdsoftware (Software, die von einem ACD
unabhängigen Software- Lieferanten entwickelt wurde) und den jeweils
dazugehörigen Dokumentationen, deren Ergänzungen und sonstigen
Unterlagen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht
übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch auf einem
Computersystem eingeräumt (alle sonstigen Rechte an der Software und den
Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen
Ergänzungen bleiben bei ACD oder dem Software-Lieferanten). Der Kunde
kann das Funktionieren der Software beobachten, untersuchen oder testen,
um die der Software zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze zu
ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen,
Übertragen der Speichern der Software geschieht, zu denen er vertraglich
berechtigt ist; Satz 1 gilt entsprechend. Der Kunde darf ansonsten die
Software ohne ACDs schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise
vervielfältigen, bearbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den
Quellcode umwandeln. Dies gilt nicht, wenn derartige Handlungen
unerläßlich sind, um die erforderlichen Informationen zu Herstellung der
Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit
anderen Programmen zu erhalten und wenn diese Informationen dem Kunden
nicht ohne weiteres zugänglich sind. Diese Handlungen müssen auf die
Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der
Interoperabilität notwendig sind, beschränkt sein; die daraus gewonnen
Informationen dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet und nicht an
Dritte weitergegeben werden (vgl. § 69 e UrhG). Für die Mitteilung der
Informationen kann ACD eine angemessene Vergütung verlangen. Der Kunde
hat sicherzustellen, daß die Software und Dokumentationen ohne ACDs
vorherige schriftliche Zustimmen Dritten werden; Satz 1 und 2 gelten
entsprechend. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer
besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf
Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom
Kunden auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart
wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und
Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen
als erteilt.
11. Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird für den Fall des (Re-)Exports der Produkte die
entsprechenden deutschen und US-amerikanischen Bestimmungen beachten und
seine Kunden darauf hinweisen, daß im Falle des (Re-)Exports deutsche
und US-amerikanische Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen gelten.
12. Fernhandelsgesetz
Gemäß Fernhandelsgesetz: 30 Tage Rückgaberecht, wenn ein
Kaufvertrag ohne direkte Beratung ausschließlich über eine Bestellung
über unseren Webshop zustande kommt und wenn der Kunde ein Privater
Endkunde im Sinne §13 BGB ist.
(1) Im vorgenannten Fall hat der Kunde nach dem für Endkunden sehr
großzügigen (für Verkäufer kaum tragbaren) deutschen Fernhandelsgesetz
das Recht, ungebrauchte Ware innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter
Lieferung ausreichend frankiert an ACD zurücksenden. Dazu muß der Kunde
vor der Rücksendung mit ACD Kontakt aufnehmen, damit ACD ggf. eine
Versandanweisung zusendenden kann.
Keinesfalls darf uns eine Sendung
unfrei zugesandt werden! Andernfalls entstehende Kosten lastet ACD in
jedem Fall dem Kunden an.
Der Rücksendung ist die Originalrechnung
beizulegen. Falls die Rechnung bereits bezahlt wurde, wird nach Eingang
der Ware der Kaufpreis erstattet oder wahlweise gutgeschrieben.
Bei Überschreitung der Rückgabefrist ist ACD berechtigt, die Rücknahme zu verweigern.
(2) Die Ware muß in einem einwandfreiem und ungebrauchten Zustand sein, damit sie von ACD vorbehaltlos zurückgenommen und ggf. der bereits gezahlte Kaufpreis erstattet werden kann. Sofern die Ware Gebrauchsspuren aufweist, behalten wir uns das Recht vor, einen angemessenen Betrag für die Nutzung des Artikels zu berechnen oder die Rücknahme zu verweigern. Beim Verkauf eingeschweißter oder versiegelter Ware wie Computer, Analysengeräte, CDs, Audiokassetten, Videos, DVDs, Computer- und Videospiele sowie Software nehmen wir diese nur in der unbeschädigten Einschweißfolie oder mit unbeschädigtem Siegel zurück.
(3) Sollten der Kunde von uns nicht bestellte oder mangelhafte
Ware erhalten haben, muß diese mit der Originalrechnung und der Angabe
des Grundes unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen
ausreichend frankiert (ggf. mit von uns zugeschickter
Paketfreietikettierung) an ACD zurückgesendet werden. Bei begründeten
Beanstandungen wird die Ware kostenlos gegen mangelfreie Ware
ausgetauscht oder nachgebessert. Die Wahl zwischen den beiden
vorgenannten Verfahren trifft ACD.
(4) Die Kundin / der Kunde trägt das Risiko für die Rücksendung
bis zum Eintreffen der Ware bei ACD. Der Kunde muß für eine ausreichend
schützende Verpackung und ggf. Versandversicherung Sorge tragen.
Büchersendungen müssen zwar juristisch "offen" sein (d.h. unterliegen
nicht dem Briefgeheimnis und dürfen jederzeit zu Prüfzwecken durch die
Post geöffnet werden), sollten jedoch mit ihrer Verpackung die
maschinelle Behandlung während des Transportes aushalten. Dazu können
bzw. sollten sie entsprechend verschlossen sein, ggf. auch moderat
verklebt. Unzureichend informierte Postangestellte monieren zuweilen
eine äußerlich verschlossene Büchersendung, sind aber damit im Unrecht,
weil sonst die Postkundin / der Postkunde eine Beschädigung oder gar den
Verlust der Ware riskieren müßte (Büchersendungen und Päckchen sind
nicht versichert!).
(5) Ausschluss des Widerrufsrechtes: Ein Widerrufsrecht besteht
nicht, wenn die Ware nach Ihren Anforderungen angefertigt oder verändert
wurde, bei unversiegelter Software, Datenträgern aller Art, welche
entsiegelt wurden, sowie bereits geöffneten Verbrauchsmaterialien wie
z.B. Tinten oder Tonern. Auch bei extra nach Kundenwünschen gefertigten
Waren oder bestellten Waren ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ein
Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht, wenn das Rechtsgeschäft zu
gewerblichen oder der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers
dienenden Zwecken abgeschlossen wurde.
13. Sonstiges
Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und
Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von ACD übertragen. Gegen
Ansprüche von ACD kann er nur dann aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden
unbestritten oder rechtskräftig ist. Diese Geschäftsbedingungen bleiben
auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren
übrigen Teilen gültig. Erfüllungsort für Lieferungen ist Hamburg.
Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag
in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Hamburg, sofern der Kunde
Vollkaufmann ist; dies gilt auch für den Urkundsprozeß. ACD ist daneben
berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-)Sitz oder Aufenthaltsort
des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen. Auf den Vertrag findet
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluß der
Geltung des UN-Kaufrechts.
AnaConDa GmbH, Hamburg, Februar 2018